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        Allgemeine Geschäftsbedingungen

        Allgemeine Geschäftsbedingungen

        1. Allgemeine Regelungen

          1. Für alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen dem/n Vertragspartner/n und Dominik Lenz Photography (im Folgenden Auftragnehmer) und den Vertragsschluss selbst gilt ausschließlich das Nachfolgende. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Für alles nicht durch diesen Vertrag Geregelte sowie etwaige auftretende Lücken, gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen. Die in diesem Vertrag bestimmten allgemeinen Regelungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut in die spätere Vereinbarung aufgenommen und dem Vertragspartner vorgelegt werden.

          2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Hierunter fallen beispielsweise Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern und Videos.


        2. Vertragspartner, Anschrift

          1. Der Vertrag kommt zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und dem Auftragnehmer Dominik Lenz Photography,
            rechtliche Vertretung: Dominik Lenz,
            Adresse: Ballhausgasse 6, 92224 Amberg
            Telefon: +49 1577 9305274,
            E-Mail: info@dominik-lenz.de,
            Web: https://dominik-lenz.de,
            zustande.

          2. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE290928032.
            Die Steuernummer 201 / 244 / 60205. 


        3. Vertragsschluss

          1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande: 

          2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer mündlich oder schriftlich anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. 

          3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer mündlich oder schriftlich ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung von Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. 

          4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt mündlich oder schriftlich. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung von Fotos zustande. 

          5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 3.3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet. 


        4. Pflichten des Auftraggebers 

          1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

          2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit. 

          3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen / Auftragnehmers unterliegen. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografen / Auftragnehmers zu informieren. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

          4. Der Auftraggeber hat bei Gestaltungsarbeiten in Bezug auf Fotobücher das Recht auf bis zu zwei Korrekturschleifen. Diese beziehen sich auf die Umsetzung von geringfügigen Änderungswünschen und das Austauschen von einzelnen Bildern, nicht jedoch auf eine grundlegende Neugestaltung der Fotobücher.
            Sofern es nach zwei umgesetzten Korrekturschleifen zu keiner finalen Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt, sind sämtliche weitere Korrekturschleifen stundenweise zu vergüten. 

          5. Wurde die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.

          6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten des Auftraggebers sowie höhere Gewalt.

          7. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.  

          8. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. 

          9. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an den Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 10 %. 


        5. Pflichten des Auftragnehmers

          1. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der (Hochzeits-) Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben. 

          2. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format. 

          3. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der nicht ausgewählten Bilder.

          4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen acht Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für die Übergabe von Zusatzprodukten (z.B. Fotobüchern, gedruckte Fotos) wird ein gesonderter Termin vereinbart. Für Verzögerungen durch Verschulden Dritter (z.B. Produktionsverzögerungen, Versandprobleme), durch den Auftraggeber (z.B. Verzögerung beim Gestaltungsprozess oder verspätete Abnahme) oder durch den Auftragnehmer auf Grund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, etc. (auch von Familienangehörigen oder Beschäftigten des Auftragnehmers) kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend machen. 

          5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. 


        6. Vergütung und Auslagen

          1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. 

          2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 50% des Grund-Paketpreises berechnet. Diese Anzahlung ist nach der Bestätigung des Auftrages spätesten innerhalb einer Frist von 5 Tagen fällig. Die Restzahlung wird nach Beendigung der Dienstleistung fällig. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. 

          3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Nimmt der Auftragnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, ist er zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt.

          4. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Dienstleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

          5. Wird der ursprünglich vereinbarte Termin (z.B. der Veranstaltung / Hochzeit) verschoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung und Anrechnung der getätigten Anzahlung auf den Neutermin. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, für den neuen Termin erneut eine Anzahlung gemäß 6.2. zu berechnen. 

          6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.

          7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 

          8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, infolge höherer Gewalt oder durch Witterungseinflüsse, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

          9. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von bzw. nach Amberg (PLZ 92224). Die Anreise im Umkreis von 50 km von Amberg wird, soweit nicht anders vereinbart, mit pauschal 0,00€ berechnet. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang und wurde hierzu nichts vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reisekosten wie folgt zu berechnet: je gefahrenen km 0,45 EUR.
            Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung (ab 150 km Entfernung von Amberg) werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

          10. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

          11. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt. 


        7. Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche

          1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche und/oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor. 

          2. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Auftragnehmers vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist abhängig von der Restzeit bis zum eigentlich geplanten Termin ein Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen.
            Bei einer Stornierung bzw. einem Rücktritt mit über 12 Monaten Vorlaufzeit bis zum geplanten Termin wird lediglich die bereits geleistete Anzahlung einbehalten.
            Bei einer Stornierung bzw. einem Rücktritt mit 6-12 Monaten Vorlaufzeit bis zum geplanten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamthonorars (abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) fällig.
            Bei einer Stornierung bzw. einem Rücktritt mit 1-6 Monaten Vorlaufzeit bis zum geplanten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Gesamthonorars (abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) fällig.
            Bei einer Stornierung bzw. einem Rücktritt mit unter 1 Monat Vorlaufzeit bis zum geplanten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Gesamthonorars (abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) fällig.
            Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der entstandene Schaden gar nicht entstanden ist oder geringer als der entsprechende Prozentsatz des vereinbarten Gesamthonorars ausfällt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

          3. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

          4. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

          5. Sofern der vereinbarte Termin (z.B. die Hochzeitsreportage) aufgrund höherer Gewalt, globaler Pandemie/Epidemie rechtlich nicht stattfinden darf, wird kein Ausfallhonorar (7.2.) fällig. Getätigte Anzahlungen bleiben davon unberührt und werden bei Umbuchung oder Vertragsrücktritt nicht erstattet.
            Tritt der Auftraggeber vom vereinbarten Termin zurück oder verschiebt diesen, obwohl der Termin aus rechtlicher Sicht stattfinden dürfte, wird das Ausfallhonorar (7.2.) fällig.


        8. Gewährleistung/Haftung

          1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmers verursacht worden ist und dies den gesetzlichen Regelungen entspricht. 

          2. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen oder Beschäftigten des Auftragnehmers) der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 

          3. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz. 

          4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. 

          5. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

          6. Der Auftragnehmer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern, sowie für kleinere Mängel, die im Rahmen der in Handarbeit gefertigten Produkte zu rechtfertigen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 

          7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

          8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 

          9. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 


        9. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

          1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Auftragnehmers.

          2. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei dem Auftragnehmer, Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei dem Auftragnehmer. 

          3. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch den Auftragnehmer an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht des Auftragnehmers zu machen. 

          4. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Vertragspartner über. 

          5. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren des Auftragnehmers bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.

          6. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 

          7. Der Auftragnehmer darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Social Media, Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Auftragsbestätigung sein ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen zusätzlichen Aufwand erhöht sich der Auftragswerts um 20%.

          8. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden. 


        10. Datenschutz

          1. Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an den Auftragnehmer bekanntgegeben werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung auch an Dritte und Subunternehmer weiterzugeben sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens des Auftragnehmers zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. 


        11. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

          1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. 

          2. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

          3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
            Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Amberg. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Amberg.